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Hände mit schwarz lackierten Fingernägeln halten einen Puderpinsel und ein Make-up Puder, im Hintergrund sieht man diverse Lidschatten und Schminke.

Make-up Artist Nebengewerbe starten – super einfach in 5 Schritten!

Du möchtest dein Make-up Artist Nebengewerbe anmelden aber wie? Eine Gewerbeanmeldung als Make-up Artist (oder Visagistin, vollkommen egal…) ist unbürokratischer als du denkst!  Die genauen Schritte verrate ich dir gerne in diesem Blogbeitrag.

Make-up Artist Gewerbeanmeldung

Eine Übersicht

Die Make-up Artist Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe)

So meldest du dein Nebengewerbe an, wenn du  selbstständige Make-up Artistin werden willst:

Erst einmal solltest du den Unterschied zwischen Gewerbe und der freiberuflichen Tätigkeit kennen!
Warum? Weil beide Formen theoretisch für dich und deine Arbeit in Betracht kämen.

  • Gewerbe: ist eine gewerbliche Tätigkeit, wie z.B. Schminken mit Produktverkauf
  • Freiberufler: eine künstlerische Tätigkeit ohne feste Vorgaben und ohne Verkauf, eher bei Shootings und Produktionen zu finden

Diese Einteilung dient nur deiner Orientierung. Zu welcher Kategorie du gehören wirst, entscheidet im Endeffekt das Gewerbe- bzw. Finanzamt. Aber wie fängst du denn nun an? 

Um dein Make-up Artist Nebengewerbe anzumelden, vereinbarst du einen Termin beim Gewerbeamt. Dort musst du angeben, welche Tätigkeit du betreiben möchtest.

Die Anmeldungskosten für ein Gewerbe belaufen sich auf ca. 20-30 €. Musst du für deine Tätigkeit in deinem Make-up Artist Nebengewerbe einen Nachweis erbringen? Nein. In Deutschland ist „Make-up Artist“ ein freier Beruf und wird meist unter „Kosmetikerin“ zusammengefasst.

Um den Beruf „Make-up Artist“ auszuüben, brauchst du keine abgeschlossene anerkannte Ausbildung oder ein Zertifikat. Ist das nicht super?

Ab dem Moment der Gewerbeanmeldung läuft alles automatisch. Das Gewerbeamt informiert nun das Finanzamt über dein Make-up Artist Nebengewerbe.  

Im Anschluss erhältst du Post mit einem Fragebogen, in dem das Finanzamt unter anderem von dir wissen möchte, in welcher Höhe du die jährlichen Einnahmen deines Make-up Artist Gewerbes einschätzt. Hast du diesen ausgefüllt zurück gesendet, bekommst du eine Steuernummer für deine Steuererklärung zugewiesen. 

Steuererklärung? Ja, die gehört nun auch dazu. Denn hast du ein Gewerbe und Einkünfte daraus, musst du diese dem Finanzamt jährlich über deine Steuererklärung bekannt geben.  (Hier lohnt sich der Gang zum Steuerberater)Make-up Artist Gewerbe anmelden, Make-up Artist ist ein freier Beruf

Das Make-up Artist Nebengewerbe bzw. Kleingewerbe

Als „Kleingewerbe“ wirst du bezeichnet, wenn dein Umsatz unterhalb einer Grenze von ca. 22.000 € im Jahr bleiben (= also das was du einnimmst).

Vorteile eines Make-up Artist Kleingewerbe (oder Nebengewerbe)

  • bleibst du unter den 22.000 € im Jahr, musst du keine MwSt. anmelden, es gilt die Kleinunternehmerregelung, d.h. 100€ Rechnungsbetrag an deine Kundin bleiben 100 € und es ist keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen.
  • du zahlst am Jahresende nach Einreichung deiner Steuererklärung sozusagen nur die Einkommenssteuer auf deinen Gewinn
  • du musst keine komplette Buchhaltung betreiben, eine Einnahmen- und Ausgabenliste reicht aus (also sozusagen ein Kassenbuch)

Die Buchhaltung

Deine Einnahmen- und Ausgabenliste dient dazu, deinen Gewinn zu ermitteln.

Am besten führst du das Jahr über eine Excel Tabelle oder ein kleines Buch, indem du deine ganzen Einnahmen und Ausgaben für dein Make-up Artist Nebengewerbe notierst.

Dazu gehören:

  • Rechnungen, die du ausstellst (z.B an Kunden, Bräute, Fotoshoots, etc)
  • Rechnungen, die du erhältst (z.B. Schulungen, Arbeitsmaterial etc.)
  • Kassenzettel und Belege über die Ausgaben für z.B. Produkte

Diese Belege sollten nicht nur aufgeschrieben, sondern der Zettel an sich sollte dazu passend abgeheftet oder aufbewahrt werden.

Natürlich kannst du das auch an einen Steuerberater weitergeben. Aber in meinen Augen ist das auch gut selbst zu bewältigen und du kannst dir vielleicht diese Ausgabe sparen.

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Die Handwerkskammer Anmeldung

Auch die Handwerkskammer wird sich nach der Anmeldung deines Make-up Artist Nebengewerbes automatisch an dich wenden, das musst du nicht eigenständig tun.

Die Beiträge der HWK sind gestaffelt und starten in der Regel mit geringeren Beiträgen für die ersten Jahre. Genauere Angaben zu den Jahresbeiträgen kannst du bei der HWK selbst in einer Beratung oder aber durch das Schreiben erfahren. Eventuell hast du die Möglichkeit eine Befreiung zu beantragen. 

Die Versicherungen für dein Make-up Artist Nebengewerbe

Abzuschließende Versicherungen

Mehr als nur sinnvoll ist eine Betriebs-Haftplicht Versicherung! Diese solltest du auf jeden Fall abschließen, wenn du ein Make-up Artist Nebengewerbe betreiben möchtest. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab.

Es kann leider immer mal passieren, dass du jemandem versehentlich weh tust oder allergische Reaktionen auftreten. Beim Abschluss deiner Versicherung solltest du dich aber im besten Falle beraten lassen.

Kosten:
Die Kosten einer Betriebshaftpflicht-Versicherung bewegen sich bei ungefähr bei 150 €/ Jahr. Das kommt natürlich auf die Versicherung und den angebotenen Versicherungsschutz an.

Deine Krankenversicherung

Auch deine (gesetzliche oder private) Krankenkasse sollte von deinem neu entstandenen Make-up Artist Nebengewerbe erfahren.

Bleibst du mit deinem Nebenerwerb unter einer bestimmten Stundenanzahl in der Woche, hat das aber normalerweise keine Auswirkungen auf deinen Beitrag. Dennoch ist es da besser, mit offenen Karten zu spielen und deine Krankenkasse davon zu informieren.

Make-up Artist Gewerbeanmeldung, nebenberuflich selbstständig als Visagistin

Deine Make-up Artist Nebengewerbe-Anmeldung als Zusammenfassung

Du siehst, eigentlich ist das Ganze kein Hexenwerk! Wenn du die oben genannten Schritte befolgst:

  • 1.) Gewerbe anmelden
  • 2.) Steuernummer erhalten
  • 3.) Buchhaltung
  • 4.) Handwerkskammer
  • 5.) Versicherungen

So hast du schnell den Grundstock für dein eigenes Make-up Artist Nebengewerbe gelegt!

Bitte beachte:
dieser Artikel ist keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Daher sind alle Angaben ohne Gewähr.

Ich hoffe, du fandest meinen kleinen Fahrplan in die Gewerbeanmeldung hilfreich!

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Viel Erfolg bei deiner Anmeldung und alles Liebe,

Jessica Hubert-Bax

PS: bitte beachte, dies dient nicht als steuerliche oder rechtliche Beratung sondern beschreibt unsere persönliche Erfahrung mit der Anmeldung eines Nebengewerbes. Stimme dich gerne nochmal mit einem Steuerberater ab.

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